Betrieblicher Sanitätsdienst
Wir stellen Betriebssanitäter, richten Sanitätsräume ein, erarbeiten entsprechende Rettungs- undkonzepte und stellen die benötigte Rettungs- und Notfallausrüstung bereit. Die eingesetzten Kräfte verfügen über umfangreiche Zusatzqualifikationen. (z.B. Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragter usw.) Auch diverse Rettungsfahrzeuge stehen im Bedarfsfall zur Verfügung.
Wann werden Betriebssanitäter benötigt?
Gemäß § 27 DGUV-Vorschrift 1. müssen Betriebssanitäter eingesetzt werden, wenn:
– in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Beschäftigte anwesend sind
– auf Baustellen mehr als 100 gleichzeitig anwesende Beschäftigte tätig sind
– besonderes Gefährdungspotential vorliegt (Auch bei weniger Beschäftigten oder aufgrund von berufsgenossenschaftlicher Anordnung.)
Leistungen Betriebssanitätsdienst im Überblick:
- Betriebssanitäter für Werke, Betriebe, Baustellen, Montage- und Demontageprojekte usw.
- Gestellung von notfallmedizinischer Ausrüstung und Medizintechnik
- Aufbau, Einrichtung und Betrieb von Sanitätsstationen
- Bereitstellung von Einsatzfahrzeugen (Rettungs- und Krankentransportwagen)
- Erstellen von Rettungs- und Notfallmanagementkonzepten
- Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender
- Befüllung und Kontrolle von Erste Hilfe Kästen gemäß aktueller DIN